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Maag Agro

Biologisches Fungizid | Maag Belrose® Pilz-Stopp

Regular price CHF19.00
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Variante

Belrose Pilz-Stopp ist ein biologisches Fungizid-Konzentrat zum Verdünnen und Spritzen gegen Alternaria, Echter Mehltau, Schorf, Blüten- und Zweigdürre, Frucht-Monilia und Laubkrankheit an Beeren, Obst, Reben, Gemüse, Kräuter und Zierpflanzen. Es bildet einen Belag auf der Pflanze und wirkt vorbeugend.

Für den Biologischen Landbau in der Schweiz zugelassen | FIBL Zulassungsnummer W-7159-10 (Spray) / W-6432-5 (Konzentrat)

Einsatzbereich:
Gartenbau, Kirsche, Himbeeren, Reben, Sellerie, Erdbeeren, Haferwurz, Hanf etc.

Wirkungsweise:
Vorbeugende Wirkung und dank systemischer Eigenschaften auch begrenzt kurativ (abstoppend). Belrose gegen Pilzkrankheiten hemmt die Entwicklung der Saughyphen (Haustorien) bei Echtem Mehltau und die Sporenkeimung bei Rost.

Anwendung:

Gebrauchsanweisung Maag Belrose gegen Pilzkrankheiten Konzentrat

Sicherheitshinweise | Bitte vor Anwendung lesen:

Datensicherheitsblatt Maag Belrose® gegen Pilzkrankheiten Konzentrat

Datensicherheitsblatt Maag Belrose® gegen Pilzkrankheiten Spray

Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung. Zum Schutz von Gewässerorganismen muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung kein Sprühnebel in Oberflächengewässer gelangt. Zum Schutz von Nichtzielorganismen muss sichergestellt werden, dass nur die zu schützenden Pflanzen besprüht werden. Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr: in Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) und Blumenkulturen und Grünpflanzen mit insgesamt nicht mehr als 25 ml des Produkts/10 m² (500 g/ha des Wirkstoffs Difenoconazol) oder in Rosen mit Difenoconazol-haltigen Produkten. Die Wiederverwendung der Gebinde ist verboten.
Achtung:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Leere Gebinde gründlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr. Entsorgung von Mittelresten bei der Gemeindesammelstelle, der Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle. Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen. Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

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