Biologisches Insektizid/Akarizid | Maag Organic Neem
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Marke: Maag
- Beschreibung
Gegen Blattläuse, Minierfliegen, Rosskastanienminiermotte, Spinnmilben, Thripse, Weisse Fliegen, Zikaden, Kirschfliegen, Frostspanner Eichprozessionspinner, Buchsbaum-Zünder, Zwerzikaden etc.
Für den Biologischen Landbau in der Schweiz zugelassen | FIBL Zulassungsnummer W-5351-5
Einsatzbereich:
Gartenbau, Gurken, Küchenkräuter, Obstbau, Tomaten, Zierpflanzen, Hanf
Wirkungsweise:
Der Wirkstoff von Maag Neem dringt in die Blätter ein. Wirkt innerhalb weniger Stunden nach der Applikation auf die Schädlinge. Sie stellen die Nahrungsaufnahme sofort ein und verursachen so keine Pflanzenschäden mehr. Nach ein paar Tagen sterben die Schädlinge schliesslich ab. Gemäss FiBL-Hilfsstoffliste für den biologischen Landbau zugelassen.
Anwendung:
Gebrauchsanleitung Maag Organic Neem
Achtung:
Produktdatenblatt Maag Organic Neem
Sicherheitsdatenblatt (SDS) Maag Organic Neem
Sicherheits- & Gefahrenhinweise:
Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung. Anzahl Behandlungen: max. 5 pro Kultur in Gurken und Salate (Asteraceae), max. 3 pro Kultur in Paprika und im Abstand von 7–10 Tagen in Rosenkohl, max. 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr in Rhododendron, max. 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr in Schwarzer Holunder. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur in Kartoffeln und Buchs pro Parzelle und in Spargeln zusätzlich pro Jahr im Abstand von 10 Tagen. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Zusätzlich in allen Kulturen ausser Kartoffeln. Bei Spritzgeräten ohne Rührwerk Brühe regelmässig schütteln/rühren. Minor-Use-Anwendungen: Miniermotten in Kernobst, Blattläuse in Schwarzer Holunder und Fenchel, Blattläuse und Zwergzikaden in Paprika, Thripse in Lauch, Buchsbaumzünsler in Buchs, Zwergzikaden in Rhododendron, sind bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use). Jugendschutz: Die berufliche Verwendung dieses Produkts durch Jugendliche ist eingeschränkt oder ganz verboten. Weitere Informationen sind im Technischen Merkblatt und im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 15). Die Wiederverwendung der Gebinde ist verboten.
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